Appener Straße 19 Abdichten der Fundamente einer Gewerbehalle
Hier hat ein Garten und Landschaftsbauunternehmen 3 Jahre zuvor eine Abdichtung erstellt, dabei hat das Unternehmen alles Falsch gemacht, was mann bei einer Abdichtung Falsch machen kann. Die Untergründe waren nicht Gereinigt und Grundiert, die Abdichtung nicht Durchgetrocknet und mit einer Noppenbahn geschützt, bevor verfüllt wurde.
Die Abdichtung war nie Dicht und konnte nach dem Aufgraben einfach von der Wand abgezogen werden.
Für Abdichtungen gibt es die DIN 18195 in der klar geregelt und vorgeschrieben ist, wie eine solche Abdichtung ausgeführt werden muß, vielen Leien ist diese DIN nicht bekannt. Lassen Sie sich von Ihrem Abdichter diese DIN zeigen und überprüfen Sie anhand der DIN ob die Arbeiten Fachgerecht ausgeführt wurde, dann haben Sie eine hochwertige Abdichtung.